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Ehe
Für die Eheverkündung wenden Sie sich an das Zivilstandsamt Bern-Mittelland.
Schweizer Staatsangehörige müssen einen vom Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellten Personenstandsausweis (wenn bisher ledig und keine Kinder, sonst Familienschein) sowie den Niederlassungsausweis vorlegen. Über weitere Formalitäten sowie die erforderlichen Heiratspapiere bei ausländischen Staatsangehörigen erteilt das Zivilstandsamt Auskunft.
Die Meldung an die Einwohnerkontrolle erfolgt durch das Zivilstandsamt.
Scheidung
Die Meldung an die Einwohnerkontrolle erfolgt durch das Kreisgericht.
Sofern jemand nach der Scheidung wieder den angestammten Namen annehmen möchte, erkundigt er sich betreffend notwendiger Namenserklärung direkt beim Zivilstandsamt. Die Namenserklärung muss innerhalb eines Jahres seit der in Rechtskraft erwachsenen Scheidung erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Zivilstandsamt Bern-Mittelland.
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