|
Wichtigste Informationen zum Ausfüllen der Steuererklärung
Die Steuererklärungsformulare werden Ihnen jeweils ab Januar zugestellt. Jedes Formular ist persönlich bedruckt und enthält zur Identifizierung einen Strichcode. Deshalb dürfen keine kopierten Formulare von anderen Steuerpflichtigen verwendet werden. Falls Formulare fehlen oder verloren gegangen sind, können Sie diese bei der zuständigen Kreisverwaltung nachbestellen. Benützen Sie dazu den Bestelltalon in der "Allgemeinen Wegleitung". Angaben ausserhalb der Formularfelder oder auf der Rückseite der Formulare können nicht verarbeitet werden. Machen Sie deshalb keine Notizen auf die Rückseite der Formulare. Belege und Bestätigungen müssen nur eingereicht werden, wenn sie ausdrücklich verlangt sind. Die Formulare 1 und 3 sind eigenhändig zu unterschreiben. Bei Ehepaaren sind beide Unterschriften erforderlich.
Fristen zur Einreichung der Steuererklärung
|
15.03.:
|
für Unselbständigerwerbende, Personengesellschaften, Erben- und Miteigentümergemeinschaften |
| 15.05.: |
für Selbständigerwerbende |
Weitere Auskünfte sind erhältlich bei der Infolinie der Kantonalen Steuerverwaltung (0848 844 411) oder im Internet unter www.sv.fin.be.ch.
|