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Taxpflichtig sind alle Hunde, die am 1. August mehr als 3 Monate alt sind. Die Taxe beträgt pro Hund und Jahr Fr. 20.00. Hundehalter erhalten jeweils Ende August automatisch eine Rechnung zugestellt. Neue Hundehalter werden gebeten, sich bei der Gemeindeverwaltung zu melden.
Seit 1. Januar 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz mit einem Mikro-Chip oder einer Tätowierung markiert und in der Datenbank ANIS registriert sein. Damit können entlaufene, verwahrloste oder ausgesetzte Hunde eindeutig identifiziert werden. Informationen zur Chip-Pflicht für Hunde sowie über die Tierdatenbank ANIS finden Sie unter:
Bundesamt für Veterinärwesen
ANIS Animal Identity Service AG
Seit dem 1. Oktober 2008 ist das neue Tierschutzgesetz in Kraft. Dieses schreibt für jedermann, der seit dem 1. September 2008 einen Hund erwerben und halten will, das Erbringen eines sogenannten Sachkundennachweises vor.
Dies bedeutet: Bevor Sie einen Hund kaufen, ist vorgängig ein mindestens 4-stündiger Theoriekurs zu besuchen. Dies gilt auch für Hundehalter, welche bereits einen Hund besitzen, der nach dem 1. September 2008 erworben wurde. Innerhalb des ersten Jahres muss mit jedem Hund ein ebenfalls 4-stündiger Praxiskurs besucht werden. Die Tierärzte und Hundevereine geben gerne Auskunft über Kurse in der Region.
Uebersicht über Kursangebote finden Sie auch unter
www.skn-kurse.ch.
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